| Günstige Finanzierungen durch einen Bausparvertrag bei Energiesparhäusern |
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Wenn man sich als künftiger Bauherr einen Überblick über die möglichen Finanzierungen verschafft, dann stellt man sehr schnell fest, dass der Bausparvertrag bei Energiesparhäusern noch lange nicht ausgedient hat. Er bietet gegenüber den anderen Möglichkeiten einer Baufinanzierung einige Vorteile, die man nicht unterschätzen sollte, hat aber den Nachteil, dass man bis zur Zuteilungsreife einige Jahre warten muss. Der Bausparvertrag bei Energiesparhäusern kann derzeit mit besonders günstigen Zinsen punkten. Das gilt sowohl für die Guthabenzinsen, die in der Ansparphase als Plus auf dem Konto verbucht werden können, als auch für die Kreditzinsen, die man für das spätere Bauspardarlehen bezahlen muss. Das Bauspardarlehen bei Energiesparhäusern erfüllt alle Voraussetzungen eines Forwarddarlehens, denn dessen Konditionen werden bereits bei Abschluss des Bausparvertrages ausgehandelt. Bei einem Vergleich der einzelnen Angebote sollte man aber auch einen Blick auf die erhobenen Abschlussgebühren werfen. Ein weiteres Plus besteht beim Bausparvertrag für Energiesparhäuser darin, dass man während der Ansparphase zwar einen vertraglich festgelegten monatlichen Sparbetrag mindestens zahlen muss, aber jederzeit die Möglichkeit hat, zusätzliche Summen in den Vertrag einzahlen zu können. So hat man die Chance, die Zeit bis zur Zuteilungsreife verkürzen zu können, denn sie bestimmt sich in der Regel danach, dass die Hälfte der vertraglich vereinbarten Bausparsumme angespart sein muss. Auch während der Laufzeit der Rückzahlung des Bauspardarlehens hat der Kreditnehmer bei nahezu allen Anbietern die Möglichkeit, jederzeit Zwischentilgungen vornehmen zu können, ohne dass dafür ein Vorfälligkeitszins erhoben werden würde. Doch dort hören die Vorteile bei einem Bausparvertrag für Energiesparhäuser noch nicht auf. So lassen sich zum Beispiel die Lohnnebenkosten senken, indem man sich die zu zahlenden Beiträge in der Ansparphase als vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber auszahlen lässt. Obwohl es für die Unternehmen je eine zusätzliche Buchung pro Arbeitnehmer bedeutet, sind die meisten Arbeitgeber dazu bereit. Das sollte man allerdings unbedingt bereits schon vor dem Abschluss eines Bausparvertrages für Energiesparhäuser mit seinem Arbeitgeber abklären.
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